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Komplettintegrationdurch Insourcing
Einen Schritt weiter als das Outsourcing geht das sogenannte Insourcing.
Der Schreibdienst wird hierbei nicht komplett an einen externen Dienstleister vergeben, sondern es wird eine gemeinsame Servicegesellschaft gegründet, die als Dienstleister die in Ihrer Kanzlei anfallenden Schreibarbeiten übernimmt. Die Beteiligungsverhältnisse und die Verantwortungsbereiche der Partner sind bei dieser Lösung frei definierbar.
Oft stellt die Kanzlei den Geschäftsführer, das operative Geschäft führt aber de facto der Dienstleister und bringt so sein Know-how ein.
Ein weiterer Vorteil für die Kanzlei: Die Mitarbeiter Ihres firmeneigenen Schreibpools können in die neue Gesellschaft integriert werden.
Abfindungszahlungen entfallen, und wenn eine Umstellung auf Telearbeitsplätze diskutiert wird, ruft dieser Umstand bei vielen Schreibkräften Begeisterung hervor.
Durch die optionale Integration Ihrer Schreibkräfte in den AlsterText-Auftragsfluss kann auch eine (eventuell lange von der Schreibkraft gewünschte) Ausweitung und/oder Reduzierung der Wochenarbeitszeit realisiert werden.
Sie möchten mehr wissen? Kirsten Berner berät Sie gern. Und so erreichen Sie sie:
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